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Zukunft sichern, Neues wagen

Abschlussbericht der Konsolidierungskommission, März 2020

Dr. Helmuth Morgenthaler, Vorsitzender der Konsolidierungskommission

Zusammenfassung

Blicken wir auf die vergangenen Jahre zurück, können wir feststellen, dass sich die Einnahmen unserer Landeskirche zufriedenstellend entwickelt haben. Dazu haben eine florierende Konjunktur und damit eine hohe Beschäftigungsquote beigetragen. Unsere Haushalte – auch aufgrund einer eher zurückhaltenden Ausgabenpolitik – konnten daher so gestaltet werden, dass nicht auf Rücklagen zurückgegriffen werden musste. Einen wesentlichen Anteil der Einnahmen (ca. 71%) verdanken wir unseren Mitgliedern, die es uns ermöglichen, unseren Auftrag in Verkündigung, Seelsorge und Diakonie zu erfüllen. Mit der erfreulichen Entwicklung einher gehen aber auch Tendenzen, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Zurückgehende Mitgliederzahlen, sowie kontinuierlich wachsende Ausgaben vor allem im Personalbereich und bei den Versorgungsleistungen führen dazu, dass die Gefahr eines unausgeglichenen Haushalts wächst. Mittelfristige Betrachtungen unserer Finanzentwicklung legen diese Entwicklung nahe, bestätigt durch die Analysen von Fabian Peters vom Forschungszentrum Generationenverträge (Uni Freiburg, Prof. Raffelhüschen) in seiner „Langfristigen Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommen“, die er basierend auf Studien und Extrapolationen über die Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft, der Alterspyramide unserer Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens bis 2060 vorgetragen hat.

Daher hat im November 2018 die Landessynode die Kirchenregierung aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die Maßnahmen und Konzepte entwickeln soll, um das strukturelle Defizit, also den Fehlbetrag, der unabhängig von Einnahmeausfällen und Mehrausgaben ist, zu beseitigen. Auch wesentliche Entnahmen aus den Sammelrücklagen sollen vermieden werden, damit unser kirchlicher Auftrag langfristig gesichert werden kann. Die 30-köpfige Kommission, die aus einem Querschnitt von Verantwortungsträgern aller kirchlicher Ebenen zusammengesetzt war, hat von Mai 2019 bis Februar 2020 insgesamt viermal getagt und legt diesen Bericht vor. Die Ergebnisse sollen in die mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche im Frühjahr 2020 einfließen. Im Einzelnen sind sie im vorliegenden Bericht zusammengefasst und belaufen sich in der Summe auf 12,5 Millionen Euro. 8,5 Millionen Euro sollen bis 2025 und 4 Millionen Euro von 2025 bis 2030 eingespart werden.

Die Kommission wurde Konsolidierungskommission genannt. Sie hat den Titel wörtlich verstanden, sie will die Kirche stark machen (consolidare) für die Zukunft. Immer im Wissen darum, dass Geld kein Selbstzweck für unsere Kirche ist, sondern verantwortlich eingesetzt werden muss.

Ökumenisches Projekt

Die Sicherung der finanziellen Zukunft der Landeskirche erfordert in den nächsten Jahren mutige Entscheidungen. Die Kommission hat daher „Zukunft sichern – Neues wagen“ zum Leitmotiv für ihre Konsolidierungsvorschläge erklärt. Wie ein Ausrufezeichen dieses Satzes steht die Grundentscheidung, die ökumenische Zusammenarbeit mit dem Bistum Speyer (BS) auszuweiten. Eine solche Kooperation sendet zugleich ein Signal an die Gesellschaft hinein, dass wir unser christliches Profil stärken und gemeinsam eine kraftvolle und den Menschen zugewandte Kirche sein wollen.

Dieses Signal soll auch bei den Kirchengemeinden ankommen. Gerade im Hinblick auf die für das Jahr 2020 anstehenden Kirchenwahlen, die unter dem Slogan laufen „Mach mit. Mach Mut“, soll auch Mut gemacht werden, auf die katholischen Gemeinden zuzugehen. Durch eine solche Kooperation werden nach unserer Auffassung passgenaue Lösungen und somit Synergien möglich, die auch zu finanziellen Konsolidierungsbeiträgen in Bistum und Landeskirche führen. Aufgrund der Deckungsgleichheit des Kirchengebiets, den vergleichbaren Mitgliederzahlen und der Finanzkraft können die Partner die gemeinsame ökumenische Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2015 konsequent fortführen. Die Landeskirche und das Bistum haben viele Gemeinsamkeiten, eingespielte Kooperationen und ein großes, noch ungenutztes Potential. Ein ausbalanciert geistliches, organisatorisches und finanzielles Projekt bietet die einmalige Chance – im Wissen um die Unterschiedlichkeit unserer Kirchen – Neues zu wagen und mutig voranzuschreiten. Die Pfalz und die Saarpfalz bieten dafür die besten Voraussetzungen.

Die ökumenische Zusammenarbeit kann in allen diskutierten Themenfeldern intensiviert und erweitert werden. Rasche Konsolidierungsmöglichkeiten sieht die Kommission in der Verwaltung und in einer engeren Zusammenarbeit der gesamtkirchlichen Dienste. Eine solche Zusammenarbeit kann sich auch auf der Ebene der Kirchenbezirke und der Kirchengemeinden fortsetzen. Hier liegt ein großes Konsolidierungsvolumen zum Beispiel im Bereich der gemeinsamen Nutzung von Immobilien.

Der Prozess ist auf kirchenleitender Ebene angestoßen und findet großes Interesse beim Bistum. Er muss begleitet und mit einer Projektstruktur und Zeitzielen versehen werden. Der Projektfortschritt soll regelmäßig überprüft werden. Der erwartete Konsolidierungsbeitrag liegt ab 2025 bei jährlich je 1 Million €, ansteigend bis auf 4 Millionen € ab 2030. Überlegungen über eine Fusion oder eine intensivere Zusammenarbeit der Evangelischen Kirche der Pfalz mit einer anderen Landeskirche wurden von der Kommission aktuell nicht weiterverfolgt, da eine parallele Bearbeitung beider Prozesse nicht sinnvoll erscheint noch von den Ressourcen her geleistet werden kann.

Gemeindefinanzen

In die Kirchengemeinden fließt der größte Anteil der Haushaltsmittel. Allein die Personalkosten der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer betragen 63 Millionen €. Freilich wird dies durch die bisherige Aufteilung in einen 40%-Haushalt (Gemeindefinanzen) und einen landeskirchlichen Haushalt (60%) nicht wiedergegeben, denn die genannten Personalkosten sind im landeskirchlichen Teil angesiedelt. Künftig wollen wir nach dem Motto „Eine Kirche – ein Haushalt“ verfahren und so eine größere Übersichtlichkeit erreichen.

Auch im Bereich der über die Personalkosten hinaus reichenden Finanzzuweisungen der Landeskirche an die Kirchengemeinden, werden Konsolidierungsmaßnahmen notwendig. Der anstehende Strukturwandel auf kirchengemeindlicher Ebene berührt zum Beispiel auch die Gebäudesituation. Trotz immer weniger Gemeindegliedern hat sich der Gebäudebestand in den Kirchengemeinden in den letzten Jahren kaum verändert. Die Kommission sieht daher eine Reduzierung der jährlichen Baubedarfszuweisungen an die Kirchengemeinden um 1,3 Millionen Euro (von insgesamt 4 Millionen Euro) vor. Hilfreich wäre es, den Dekanaten, die die Baumittel verwalten, Instrumente und Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, damit der Gebäudebestand im Kirchenbezirk auf ein sinnvolles und finanzierbares Maß reduziert werden kann. Auch bei der Gebäudenutzung besteht darüber hinaus eine gute Möglichkeit der ökumenischen Zusammenarbeit.

Die Kirchengemeinden müssen von Zuweisungen aus den landeskirchlichen Kirchensteuereinnahmen finanziell unabhängiger werden. Sie sollen daher ihre Einnahmemöglichkeiten zum Beispiel durch Fundraising oder Kirchgeld ausbauen. Sie können zum Beispiel im Bereich der Kindertagesstätten bei Bauunterhalt und Sachkosten entlastet werden, indem sie sich an einen Kita-Zweckverband oder eine Gesamtkirchengemeinde anschließen.

Kindertagesstätten

Die Kindertagesstättenarbeit ist eine zentrale Aufgabe kirchlichen Handelns. Kindertagesstätten sind Orte religiöser Bildung und Erziehung. Als Teil der Kirchengemeinde bieten Kindertagesstätten Kindern und Familien eine religiöse Heimat und tragen zum Gemeindeaufbau bei. Der Bildungsauftrag der evangelischen Kindertagesstätten orientiert sich an den christlichen Werten, damit leisten sie einen bedeutenden und wertvollen Dienst an der Gesellschaft.

Der kirchliche Eigenanteil an den Kosten für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz und im Saarland beträgt insgesamt ca. 21 Millionen Euro (siehe Anlage im Materialteil). Dies sind ca. 13,2 % der Gesamtkosten der Kindertagesstätten. Der Betrag entspricht ca. 17 % des Kirchensteueraufkommens der Landeskirche. Die Aufwendungen übersteigen inzwischen die finanziellen Möglichkeiten der kirchlichen Träger deutlich. Eine Senkung des kirchlichen Beitrags ist notwendig.

Das „Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege“ (KiTaZG) des Landes Rheinland-Pfalz schafft eine neue Basis für die Finanzierung der Kindertagesstätten, allerdings werden darin keine Regelungen zur Kostenverteilung getroffen. Diese sind nun mit jeder einzelnen Kommune und jedem einzelnen Landkreis zu verhandeln. Der Landeskirchenrat führt federführend gemeinsam mit dem Bistum Speyer diese Gespräche und unterstützt damit die Träger unserer Kitas. Die gemeinsamen Verhandlungen sind ein weiterer Ausweis verstärkter ökumenischer Zusammenarbeit. So können wir gestärkt als „Freie Träger“ gegenüber den Kommunen und Landkreisen unsere Interessen vertreten. Es geht dabei um insgesamt 244 evangelische und 239 katholische Kitas mit 6490 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ca. 37380 betreuten Kindern.

Die Landeskirche ihrerseits soll nach den Vorstellungen des Dezernats 3, das für die Verhandlungen mit der öffentlichen Hand zuständig ist, einen platzbezogenen Festbetrag aus Kirchensteuermitteln, d. h. aus dem landeskirchlichen Haushalt, zur Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten zur Verfügung stellen. Die über diesen Betrag hinaus anfallenden Kosten (Personalkosten, Sachkosten, Baukosten sowie Overheadkosten) sind dann von der öffentlichen Hand zu tragen.

Hierdurch werden die Kirchengemeinden wie die Landeskirche insgesamt eine finanzielle Entlastung erfahren. Ziel ist es rund 1 Million Euro jährlich ab Juli 2021 bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro bis voraussichtlich Ende 2025 zu erzielen.

Gesamtkirchliche Dienste

Die gesamtkirchlichen Dienste nehmen Bereiche und Zielgruppen in den Blick, die besondere Kenntnisse und Beziehungen erfordern, und unterstützen mit ihrer Fachkompetenz die Kirchengemeinden.

Organisatorisch wird es Aufgabe der Dienste sein, noch stärker ihr Profil zu schärfen und die Angebote passgenauer für die jeweilige Zielgruppe zu entwickeln. Zudem müssen Zuständigkeiten geklärt und Doppelstrukturen vermieden werden. Koordination und Kooperation sind dazu erforderlich. Dazu gehören auch Kooperationsmöglichkeiten, die mit anderen Landeskirchen und im Rahmen der ökumenischen Zusammenarbeit mit dem Bistum auszuloten und umzusetzen sind.

So können zusätzlich zu den schon beschlossenen Einsparungen von 17 Stellen bis zu 10 weitere Stellen im Landeskirchenrat und den Diensten eingespart werden. Die Möglichkeit einer Drittmittelfinanzierung und alternativer Bewirtschaftung (z. B. Beim Trifelsgymnasium) sind auszuschöpfen. In einer Aufgabenkritik werden Arbeitsfelder benannt, die aufzugeben sind, und solche, die innovativ bearbeitet werden müssen.

Pfarrbesoldung

Die Gruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer leistet bis 2030 einen wichtigen Konsolidierungsbeitrag durch einen Rückgang der Stellenzahl im Pfarrdienst um 100 Stellen. Angesichts dieser bereits geplanten Stellenreduzierung ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angebracht, das Gehalt dieser Beschäftigungsgruppe zu reduzieren und/oder die öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnisse in privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Zudem entstünde ein Wettbewerbsnachteil der Pfälzischen Landeskirche gegenüber anderen Landeskirchen, die das öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnis beibehalten. Hinzukommt der Arbeitskräftemangel an Pfarrerinnen und Pfarrern im kommenden Jahrzehnt.

Finanzen der Landeskirche

Ziel aller Konsolidierungsbemühungen ist es, die Handlungsfähigkeit und die Funktionstüchtigkeit der Landeskirche zu erhalten. Dazu schlägt die Kommission verschiedene Maßnahmen vor:

  • Erhöhung der Einnahmen im landeskirchlichen Haushalt durch Drittmitteleinwerbung um 0,8 Millionen Euro.
  • Verbesserung der Ausstattung im IT-Bereich, um die Kommunikationsmöglichkeiten zu optimieren und klarere Verwaltungswege zu schaffen.
  • Bestmöglicher Personaleinsatz sowie die Qualifizierung des Personals durch Schulungen und Fortbildungen. Diese erhöhen die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden.

Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben, allerdings wird es ohne Personalrückbau im Landeskirchenrat, in den Einrichtungen und Werken nicht gehen. Auch hier ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Dritten (katholischen und öffentlichen Einrichtungen etc.) möglich und erforderlich. Der unumgängliche Stellenabbau führt zu einem Konsolidierungsbeitrag von 0,7 Millionen Euro jährlich. Im Bereich der Sachkosten und Zuschüssen an Dritte ist als Konsolidierungsbeitrag ebenfalls eine jährliche Kürzung um 0,7 Millionen Euro vorgesehen.

Zukunftsorientierung, Investitionen

Auf der Suche nach Konsolidierungsbeiträgen kamen in den unterschiedlichen Gesprächsrunden Themen zur Sprache, die sich mit den Konsequenzen der diskutierten Strukturveränderungen und vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen befassten. Diese führen unweigerlich zur Frage, wie unsere Landeskirche in Zukunft ihrem Auftrag nachkommen kann, welche Schwerpunkte sie setzt, was „Pflichtaufgabe“ und was „Kür“ ist. Hilfreich war dabei der synodale Antrag, eine Zukunftswerkstatt einzurichten. Eine solche Werkstatt hält die Kommission für sinnvoll und erforderlich, geht sie doch über den Auftrag der Synode an unsere Kommission hinaus. Wir haben uns erlaubt Fragen zu formulieren, um zu klären, an welchen Stellen wir uns für die Zukunftsstärkung unserer Kirche finanziell engagieren müssen – Stichwort Investitionen. Wir haben dies im Bericht in einem eigenen Themenbereich zusammengefasst

Schluss

Die Kommission ist sich der Größe der Aufgabe bewusst, das Konsolidierungsergebnis von 12,5 Millionen Euro und die erarbeiteten Vorschläge umzusetzen. Mit der an vielen Punkten möglichen und gebotenen ökumenischen Zusammenarbeit macht die Kommission Vorschläge, die ein hohes Maß an Bereitschaft erfordern, Neues zu wagen und dabei entschlossen zu handeln. Gebe Gott uns die Kraft vom Wollen zum Gelingen.

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